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Die DVF-Satzung und weitere Dokumente sind auf der Website des Verbandes zu finden:

DVF-Satzung und weitere Dokumente ...

Seit dem 28 Mai 2018 ist die Datenschutz Grundverordnung (DS-GVO) europaweit in Kraft.
Für viel Unruhe hat das allerseits gesorgt, vor allem auch unter den Fotografen in allen Fotoclubs. Allerlei Spekulationen wurden aufgestellt, die Menschen sind viel sensibler geworden, nicht selten sogar völlig überzogen und übervorsichtig.
Schon am 14.Mai 2018 hat der DVF Präsident und Justiziar Wolfgang Rau eine Abhandlung verfasst und auf der DVF Webseite Entwarnung gegeben:

Abhandlung von Justiziar Wolfgang Rau

Über ein Jahr ist seitdem vergangen, die Wogen haben sich noch nicht überall geglättet und vielerorts herrscht immer noch große Unsicherheit. Hier und da wird immer noch mit viel Unwissen spekuliert und gemutmaßt.

Grundsätzlich darf jeder zu privaten/persönlichen Zwecken jeden fotografieren – erst bei der Veröffentlichung gibt es Grenzen. In öffentlichen und privaten Gebäuden kann jedoch der Hausherr ein Hausrecht wahrnehmen und ein Fotografierverbot erteilen. Ein generelles Foto- und Filmverbot lässt sich mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nicht begründen!

Jetzt hat der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit von Baden-Württemberg eine Broschüre verfasst mit welcher diese Unsicherheit ausgeräumt werden soll. In der Broschüre Fotografie-ren und Datenschutz – Kompakt und praxisorientiert werden auch ganz speziell die Bedürfnisse von Vereinen und Sportveranstantungen angesprochen und selbst das Fotografieren in Schulen hat im Anhang eine Beachtung gefunden.

Der Meinung, dass ein generelles Fotografierverbot sicher keine vernünftige Lösung ist, kann ich mich persönlich nur anschließen.

Die Broschüre ist als PDF Dokument kostenlos erhältlich und kann über folgende URL bezogen werden:

Broschüre: Fotografieren und Datenschutz

Inzwischen hat Wolfgang Rau eine weitere Zusammenfassung der DSGVO für Fotografen erstellt.

Das Dokument “DSGVO für Fotografen” gibt es hier zum Download (PDF Datei)



WICHTIG:

Ab 1. Januar 2025 können alle Rechnungen, Anträge auf Erstattungen, Reisekostenabrechnungen usw. nur noch digital eingereicht werden (z.B. als Scan oder Foto, falls diese nicht bereits digital vorliegen), und zwar ausschließlich an folgende E-Mail-Adresse:

Rechnungseingang-LV07@dvf-fotografie.de

Bei Rechnungen von Dritten (z.B. andere Firmen) muss ebenfalls die oben genannte Adresse verwendet werden.

Für alle offenen Fragen darf man sich gerne an den Landesvorsitzenden wenden, wird aber im Zweifelsfall – beispielsweise, wenn es um den Umgang mit Rechnungsoriginalen auf Papier angeht – direkt an unsere DVF Schatzmeisterin Ute Krämer verwiesen werden, die ganz nah am Umstellungsprozess dran ist und sich damit am besten auskennt. Ihre E-Mail-Adresse lautet: 

schatzmeister@dvf-fotografie.de

Aktuell ist noch unklar, wie die diversen Formulare (Reisekostenabrechnung, etc.) zur Verfügung gestellt werden können. Über eine mögliche Umsetzung an zentraler Stelle für den gesamten Verband wird derzeit nachgedacht. Bis dahin bleibt die DVF-Schatzmeisterin Ute Krämer, die aktuell auch diese Funktion für den Landesverband wahrnimmt, Ansprechpartnerin für alle Fragen rund um das Thema "Formulare". Ihre E-Mail-Adresse lautet:

schatzmeister@dvf-fotografie.de

Herzlichen Dank für Euer / Ihr Verständnis, falls während der Umstellungsphase noch unerwartete Herausforderungen auftreten sollten.


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Finanzielle Förderung durch den DVF-Landesverband Baden-Württemberg kann von den zugehörigen DVF-Clubs und DVF-Mitgliedern beantragt werden.

Ansprechpartner für finanzielle Förderung sind der Landesvorsitzende Richard Kraning und Ute Krämer, die DVF Schatzmeisterin.

Antrag auf finanzielle Förderung per E-Mail einreichen ...

E-Mail an Richard Kraning schreiben ...

E-Mail an Ute Krämer schreiben ...

Bitte beachten Sie, dass  bestimmte Regeln eingehalten werden müssen, wenn Ihr Vorhaben überhaupt für eine finanzielle Förderung in Frage kommen soll. Alle Vorgaben und wichtigen Dokument zur Beantragung finanzieller Förderung finden Sie nachfolgend:

Aktuelle Regelung der finanziellen Förderung im DVF-Landesverband 7

Antragsformular für finanzielle Förderung (am Computer ausfüllbares pdf-Formular)

Antragsformular für finanzielle Förderung (ausdrucken und von Hand ausfüllen)

DVF-Logo (dunkel mit transparentem Hintergrund) als png-Datei ...

DVF-Logo (hell mit transparentem Hintergrund) als png-Datei ...

DVF-Logo als jpg-Datei ...


Der Landesverband hat viele Gegenstände in seinem Besitz, die er gerne seinen Mitgliedern zur kostenfreien Ausleihe anbietet. Zu diesen Gegenständen zählen beispielsweise 158 Bilderrahmen, 1 Laminiergerät, 2 Beamer, 1 Drucker, 1 Aufsteller, 2 Leinwände, eine tragbare Kasse und mehr. Die Ausleihliste gibt Auskunft über weitere Details.

 zur aktuellen Ausleihliste DVF BW …


Bitte beachten Sie, dass das Team im Landesverband durchweg ehrenamtlich tätig ist und überwiegend in Vollzeit berufstätig ist. Es kann also durchaus vorkommen, dass die „aktuelle Ausleihliste“ nicht immer auf dem allerneuesten Stand ist, und es muss auch damit gerechnet werden, dass Ausleih-Vorgänge nicht immer spontan und kurzfristig möglich sind. Ein gewisser Vorlauf wird daher in den meisten Fällen notwendig sein. Wir bitten dafür um Verständnis.


Ansprechpartnerin für die Verwaltung und Ausleihe von Bilderrahmen und anderen Gegenständen im Besitz des Landesverbandes ist Gabriele Pustelak.

E-Mail an Gabriele Pustelak schreiben ...

Ansprechpartner für IRIS- und sonstige Ehrungen & Auszeichnungen im Landesverband ist Jakob Messerschmidt.

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