Diese Neuordnung der Bezirke gilt ab sofort unter der Voraussetzung, dass sie die nachträgliche Zustimmung der Landeskonferenz am 27. April 2024 findet.
Die Einteilung der Bezirke basiert auf Postleitzahlen-Bereichen. Für Club-Mitglieder gilt dabei, dass die PLZ ihres Clubs und nicht die des privaten Wohnsitzes ausschlaggebend ist. Es zählen zu